18b abs 1 aufenthaltsgesetz


Aufgrund eines Redaktionsversehens im Gesetzgebungsverfahren ist im AufenthG die Neuregelung, wonach an Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis für jede qualifizierte Beschäftigung zu erteilen ist, nicht konsequent umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun klargestellt, dass die Regelung dennoch ab sofort von den beteiligten Behörden anzuwenden ist. Wie berichtet siehe u. November ein Teil der Neuerungen in Kraft getreten, die im August mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" beschlossen worden waren. In beiden Paragraphen wird anstelle der bisherigen Ermessensregelung " kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden" ein Rechtsanspruch geschaffen " wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt" , der dann greift, wenn die betroffenen Fachkräfte die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Neben dem Nachweis der beruflichen bzw. Daneben ist am November durch die Neuformulierung die bisherige Einschränkung entfallen, wonach die betroffenen Personen nur zur Ausübung von Beschäftigungen berechtigt waren, die ihrer beruflichen Qualifikation entsprachen. 18b abs 1 aufenthaltsgesetz

18b Abs 1 Aufenthaltsgesetz: Rechtliche Grundlagen

Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung wird für die Dauer des Arbeitsvertrags verlängert. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Beschreibung Online-Dienste zuständige Stelle Zuständigkeit Ansprechpartner erforderliche Unterlagen Formulare Voraussetzungen Rechtsgrundlage n Verfahrensablauf Fristen Bearbeitungsdauer Kosten Gültigkeitsgebiet Fachliche Freigabe Stichwörter.

18b Abs 1 Aufenthaltsgesetz: Auswirkungen auf die Einwanderung Aufgrund eines Redaktionsversehens im Gesetzgebungsverfahren ist im AufenthG die Neuregelung, wonach an Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis für jede qualifizierte Beschäftigung zu erteilen ist, nicht konsequent umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun klargestellt, dass die Regelung dennoch ab sofort von den beteiligten Behörden anzuwenden ist.
18b Abs 1 Aufenthaltsgesetz: Anwendungsbereiche und Grenzen Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie die Beschäftigung in Deutschland als Fachkraft fortsetzen wollen. Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
18b Abs 1 Aufenthaltsgesetz: Kritik und DiskussionEine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung ermöglicht Ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

18b Abs 1 Aufenthaltsgesetz: Auswirkungen auf die Einwanderung

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Weitere Vorteile: Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers. Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet. Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung G. August BGBl. November AufenthG - Änderungen überwachen Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

18b Abs 1 Aufenthaltsgesetz: Anwendungsbereiche und Grenzen

Ein besonderer Fall kann sein, dass an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse besteht. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen und ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt und kann verlängert werden. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages ausgestellt. Als Inhaberin oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diese berechtigt Sie zum dauerhaften Aufenthalt. Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.