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BR-Portal » Wissen » Betriebsratmitglieder » Betriebsratsmitglied: Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat vielfältige Aufgaben übertragen. Aus diesem Grund räumt der Gesetzgeber dem Betriebsrat bzw. Für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind vor allem Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht. Derartige Kenntnisse benötigt jedes Betriebsratsmitglied. Die Kosten für die Teilnahme an Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Zu den vom Arbeitgeber zu übernehmenden Kosten gehören:. Dieser Anspruch besteht neben dem Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen, in denen dem Betriebsratsmitglied die für seine Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Als geeignete Veranstaltungen kommen — neben anderen Themen — insbesondere Schulungs- und Bildungsveranstaltung zu arbeits- und sozialrechtlichen sowie wirtschaftlichen Themen in Betracht. 37 abs 7 betrvg kosten

37 Abs 7 BtRVG Kosten: Rechtslage und Praxis

Er hat in beiden Fragen einen Beurteilungsspielraum, muss also nicht immer die billigsten Angebote wählen LAG Hessen, Beschluss vom Als Veranstalter in Frage kommen sowohl gewerkschaftliche wie auch nichtgewerkschaftliche Anbieter. Weder der Arbeitgeber noch andere können bei der Entscheidung zwischen beiden Vorgaben machen. Der Betriebsrat hat es also im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hier einfacher, weil nicht er nachweisen muss, dass auf der Schulung tatsächlich in geeigneter Form der angekündigte Stoff mit hinreichender Qualität vermittelt wird oder wurde. Zweifelt der Arbeitgeber dies in einer gerichtlichen Auseinandersetzung an, muss er zumindest plausibel machen, warum diese Frage im konkreten Fall genauer untersucht werden muss. Ohne diesen ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Beschluss muss vor der Seminarteilnahme gefasst werden — eine Nachholung der Beschlussfassung ist nach der Rechtsprechung des BAG nicht zulässig BAG, Beschluss vom Die Behandlung der Schulungsteilnahme unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" wird von der Rechtsprechung nicht akzeptiert und dem Fehlen einer Tagesordnung gleichgestellt.

BtRVG § 37 Abs 7: Kostenpflicht und Auswirkungen Die Wahrnehmung des Betriebsratsmandats erfordert umfangreiche Kenntnisse und politisches Gespür von seinen Trägern. Das Rüstzeug hierfür kann man sich auf speziellen Seminaren — etwa denen des DGB-Bildungswerks NRW e.
Die Bedeutung von § 37 Abs 7 BtRVG für die Kostenverteilung Betriebs- und Personalräte:innen sowie Mitarbeitervertreter:innen haben das Recht, Seminare zu besuchen. Der Arbeitgeber muss für die Kosten aufkommen.
§ 37 Abs 7 BtRVG: Rechtliche Grundlagen und Kostenfragen Auf welcher Grundlage können Sie vor Ihrem Arbeitgeber argumentieren und gibt es Einschränkungen, die z. Tipp für Teilzeitbeschäftige: Hier gilt, dass eine Seminarwoche in der Regel als volle Arbeitswoche zählt.

BtRVG § 37 Abs 7: Kostenpflicht und Auswirkungen

Auf welcher Grundlage können Sie vor Ihrem Arbeitgeber argumentieren und gibt es Einschränkungen, die z. Tipp für Teilzeitbeschäftige: Hier gilt, dass eine Seminarwoche in der Regel als volle Arbeitswoche zählt. Teilzeitbeschäftigte Betriebsräte bauen demnach während des Seminars Überstunden auf. Diese müssen entweder durch Freizeitausgleich abgebaut oder durch Mehrarbeitsvergütung abgegolten werden. Demnach hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Schulungen, die Kenntnisse vermitteln, die für seine Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind. Grundlage der Entscheidung für eine Schulung ist deren Erforderlichkeit infolge konkreter betrieblicher Anlässe. Ein guter Betriebsrat muss eine solide Grundlagenausbildung für alle Mitglieder sowie die Bearbeitung wichtiger Problemfelder im Rahmen der Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums gewährleisten. Die Begrenzung der Anzahl an Seminaren pro Betriebsrat pro Jahr ist daher unzulässig. Der Betriebsrat benötigt vor allem im Zuge der zunehmenden Komplexität der Arbeitswelt einen stets aktuellen und hohen Informationsstand BAG, Auch gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer eines Gremiums an einer Schulung.

Die Bedeutung von § 37 Abs 7 BtRVG für die Kostenverteilung

Nach Prüfung und Anhörung erteilt die Arbeitsbehörde einen Bescheid mit einem Aktenzeichen, z. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Seminarplätze sollte eine Anmeldung beim jeweiligen Träger der Seminars möglichst frühzeitig erfolgen. Gleichzeitig müssen die Modalitäten der Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber und der zuständigen Gewerkschaft geregelt werden. Falls nötig, erfolgt bereits die formelle Anmeldung beim Seminarträger. Bei Ablehnung des Zeitpunktes durch den Arbeitgeber entscheidet die Einigungsstelle, nach Anrufung durch den Arbeitgeber. Das Aktenzeichen die Anerkennungsnummer der Obersten Arbeitsbehörde muss dem Arbeitgeber auf Anfrage oder besser noch bei der Übermittlung der Beschlussfassung mitgeteilt werden siehe Musterdokument E — Mitteilung an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann dadurch bei der zuständigen Arbeitsbehörde nachfragen, ob das entsprechende Seminar genehmigt wurde. Eine Freistellung ohne Genehmigung wird der Arbeitgeber in aller Regel ablehnen. Antrag zu geplantem Seminarbesuch und Freistellung formulieren 2.